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INFORMATION ÜBER EINREISEDOKUMENTE
Staatsangehörige der Europäischen Union benötigen für Urlaubsreisen nach Mexiko einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass (auch vorläufiger Reisepass möglich) sowie eine Touristenkarte.
Bei Einreise auf dem Luftweg erhalten Sie die Touristenkarten direkt von den Fluggesellschaften im Flugzeug; bei Einreise auf dem Landweg sind sie an allen Grenzübergängen erhältlich. Daher müssen Sie sich in Deutschland vor Ihrer Abreise keine Touristenkarte besorgen, denn Sie erhalten diese automatisch bei Ihrer Einreise nach Mexiko.
Die erlaubte Aufenthaltsdauer für Touristen beträgt in der Regel maximal 180 Tage und wird von der Einwanderungsbehörde eingetragen.
Staatsangehörige aus Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan benötigen neben der Touristenkarte entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von jeweils mindestens sechs Monaten.
Für die hier nicht genannten Staatsangehörigkeiten gelten je nach Heimatland unterschiedliche Einreisebestimmungen, die Sie bei dem für Sie zuständigen Konsulat per Fax unter 069/299 875-75 oder per E-Mail unter info@consulmexfrankfurt.org erfragen können.
Das Generalkonsulat von Mexiko in Frankfurt am Main ist nur für Antragsteller mit Wohnsitz in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben, wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Berlin (Telefon 030/269 323-0, web-page: http://portal.sre.gob.mx/alemania
INFORMATIONEN ZU EINREISEDOKUMENTEN FÜR RENTNER
Falls Sie Rentner (mit einem Mindestalter von 50 Jahren) sind und sich in Mexiko niederlassen möchten, benötigen Sie ein Einreisedokument für Rentner.
Für die Ausstellung eines solchen Dokumentes müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
1) Ausgefülltes Antragsformular.
2) Reisepass im Original mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten sowie eine Kopie der Seite mit den persönlichen Angaben.
3) Zwei Passbilder (bitte keine eingescannten Bilder senden).
4) Nachweis über Ihre Einkünfte, in Form einer Bescheinigung der Bank bzw. Ihres Rentenbescheids. Es muss ein monatlich verfügbarer Mindestbetrag in Höhe von € 500,00 nachgewiesen werden. Für jedes von Ihnen abhängige Familienmitglied (Ehegatte, Kinder) sollte zusätzlich ein Mindestbetrag von € 250,00 bestätigt werden.
5) Selbstadressierter, mit € 3,05 frankierter Rückumschlag als Einschreiben.
Für die Bearbeitung Ihres Einreisedokumentes wird eine Gebühr erhoben, die monatlich an den US $-Wechselkurs angepasst wird und die ab dem 1. eines jeden Monats per E-Mail unter gebuehren@consulmexfrankfurt.org bzw. per Fax (069/299 875-75) erfragt werden kann.
Bitte beachten Sie: Das Konsulat akzeptiert keine unvollständigen Dokumente. Nur wenn alle umseitig angeforderten Unterlagen und Gebühren zusammen eingereicht sind, kann Ihr Einreisedokument ausgestellt werden.
Wichtiger Hinweis:
Im Allgemeinen werden für die Bearbeitung eines Visumsantrags ca. zehn Arbeitstage benötigt. Allerdings muss für bestimmte Nationalitäten eine Einreisegenehmigung beim mexikanischen Innenministerium eingeholt werden. Sollte dies auf Sie zutreffen, werden wir Sie umgehend informieren. Da die Bearbeitungszeit in diesem Fall ca. sechs Wochen dauert, sollten Sie Ihre Reise mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf planen.
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